Beim Feststellungsbescheid der Schusswaffe „MSR RX22 Competition“ ist der auf den Bildern sichtbare Handstopp nicht entscheidungsrelevant für die vorgenommene waffenrechtliche Einstufung. Dies bedeutet, dass die Einstufung der genannten Schusswaffe auch bei abgenommenem Handstopp so bestehen bleibt.