Wann muss eine Waffe beim Beschussamt vorgelegt werden?

Wenn die Waffe eine Energie von unter 7,5 Joule hat, dann handelt es sich um eine freie Waffe und sie muss nicht beim Beschussamt vorgelegt werden. Dabei spielt der Laufdurchmesser keine Rolle. Die Kennzeichnung auf dem Gewehr (F im Fünfeck) reicht aus.

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