Welche Prüfungen müssen bei Druckluftkompressoren durchgeführt werden?

Wiederkehrende Prüfungen und Wartungsintervalle bei Druckluft-Kompressoren

Wartungsintervalle:

Grundsätzlich sollten alle Anlagen, unabhängig von den Betriebsstunden, einmal im Jahr einer Funktionskontrolle / Wartung unterzogen werden. Die zu verwendeten Ersatz-/bzw. zu erneuernden Verschleißteile sind stark abhängig von folgenden Parametern:

  • verwendetes Gas – z.B. Luft, inerte Gase (N2, H), CNG etc.
  • Umgebungstemperatur
  • Umgebungsbedingungen z.B. Staub, Salzwasser,
  • Installationsbedingungen (Kühlluft)
  • Standzeiten (Stillstandszeiten)
  • verwendetes Kompressorenöl
  • regelmäßige Kondensatentleerung

Ansonsten alle 500, 1000, 1500, 2000 Betriebsstunden usw.
Dies gilt für Verschleißteile wie Ventile, Dichtungen, Kondensat Ablass-Automatik, Sinterfilter usw.

Ölwechselintervalle:

Mineral-/teilsynthetisches Öl alle 1000 Betriebsstunden oder jährlich
vollsynthetisches Öl alle 2000 Betriebsstunden oder alle 2 Jahre

Sicherheitsventile:

Zwischendrucksicherheitsventile sind zu erneuern – wenn defekt – können nicht repariert werden. Endrucksicherheitsventile gibt es mit TÜV Einstellung oder Werkseinstellung im Austausch oder als neues Ersatzteil. Es besteht keine Einstellmöglichkeit für den Kunden. Alle Si-Ventile müssen eine unbeschädigte Verplombung aufweisen. Test der Sicherheitsventile bei jeder Inbetriebnahme durch mechanische Anlüftvorrichtung.

(Durchgangs- / Funktionstest)
Monatliches Anfahren des Ansprechdruckes.
Momentan keine gesetzlichen Prüffristen.

Schläuche:

Als momentane gesetzliche Prüfpflicht gilt:
Alle 6 Monate äußere Sichtkontrolle auf Unversehrtheit und Druckprobe mit einfachem Betriebsdruck . Als Medium ist das zu verdichtende Gas zu verwenden.

Allgemeine Kompressoren Empfehlung:
Zusätzlich zur gesetzlichen 6-monatigen Prüfung, sollte eine 1-jährige hydraulische Druckprüfung mit einem 1,5-fachen Nenndruck des verwendeten Schlauches durchgeführt werden.
Spätestens nach 10 Jahren sollen Schläuche erneuert werden.
Jede Druckprüfung muß schriftlich dokumentiert werden.

Druckbehälter:

Sie unterliegen generell den neuen „Druckbehälterrichtlinien“ (s. dort) Im speziellen fallen darunter alle Endabscheider bzw. Feinnachreiniger. Druckbehälter / Filter werden dynamisch beansprucht. Je nach Betriebsweise sind die Behälter in ihrer Lebensdauer begrenzt. In Abhängigkeit des Fülldrucks 200 oder 300 bar steht in den Bedienungsanleitungen die Anzahl der zulässigen Lastzyklen an. Bei Erreichen der Hälfte der Lastzyklenzahl wird die visuelle Behälterprüfung durch einen Sachverständigen empfohlen. Nach Erreichen der max. Lastzyklenzahl ist das Filtergehäuse / der Abscheider gegen einen neuen auszutauschen.

Empfehlung:

Nach spätestens 15 Jahren sollen alle zyklisch belasteten Behälter – und das sind im speziellen die o.g. – aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden!

Betriebsberechtigung bzw. Vorschriften

Generell gilt eine Vorstellungspflicht / Anmeldepflicht beim TÜV bzw.
Gewerbeaufsichtsamt, wenn Luft an Dritte abgegeben wird und die Anlage eine Liefermenge > 130 l/min. hat.

Bei einer ortsfesten Installation ist diese ebenso den o.g. Behörden zu melden. Füllberechtigt sind u.a. Personen, die mind. 18 Jahre alt sind und die nötige Sachkunde nachweisen können (s. TRG’S in unseren Betriebsanleitungen).

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