Nach dem derzeitigen Stand des deutschen Waffengesetzes (2021 )sind nur jene Luftgewehre als erlaubnisfrei anzusehen, welche das F im Fünfeck eingeprägt haben, es sei denn, sie wurden vor dem 01.01.1970 hergestellt.
Da ANSCHÜTZ Luftgewehre mit „F-Zeichen“ nicht waffenbuchpflichtig sind, ist eine Nachforschung in unseren Fertigungsunterlagen sehr zeitaufwändig. Eine kostenpflichtige Prüfung ob Ihr Luftgewehr als erlaubnisfrei anzusehen ist und die nachträgliche Beschriftung mit einem „F-Zeichen“ am Luftgewehr kann jedoch im nächsten Beschussamt durchgeführt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Beschussämter.
Das sich die Rechtslage jederzeit ändern kann, verweisen wir auf die aktuellen Gesetze und Verordnungen.