Wann sind Luftgewehre als erlaubnisfrei anzusehen?

Nach dem derzeitigen Stand des Waffengesetzes sind nur jene Luftgewehre als erlaubnisfrei anzusehen, welche das F im Fünfeck eingeprägt haben, es sei denn, sie wurden vor dem 01.01.1970 hergestellt. Da Luftgewehre nicht waffenbuchpflichtig sind, ist eine Nachforschung in unseren Fertigungsunterlagen zu zeitaufwändig. Eine kostenpflichtige Prüfung und Beschriftung der Waffe kann jedoch jederzeit bei uns im Werk oder Ihrem nächsten Beschussamt durchgeführt werden .

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