Wie gehe ich bei einem Garantie- /Schadensfall vor?

Unsere Artikel werden erst zum Verkauf freigegeben, nachdem diese selbst, die Materialien und alle Einzelteile strenge Kontrollen durchlaufen haben, oder das Gewehr beim Beschuss seine Haltbarkeit und Funktion unter Beweis gestellt hat.

Die J.G. ANSCHÜTZ GmbH & Co. KG übernimmt für zwei Jahre volle Garantie auf Material- oder Bearbeitungsfehler (ausgenommen Schaft- und Federbrüche), sofern ein Mangel nachweisbar bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Artikels vorlag.

Für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung oder auf Reparaturen zurückzuführen sind, steht die J.G. ANSCHÜTZ GmbH & Co. KG nicht ein. Die Garantieleistung steht in unserer Wahl in Nachbesserung oder Neulieferung.

Schadensersatzansprüche – aus welchem Rechtsgrund auch immer geltend gemacht – sind ausgeschlossen.



Sollten Sie trotz strengsten Qualitätskontrollen ein Produkt aus dem Hause ANSCHÜTZ erhalten, bei dem ein Garantieanspruch zu tragen kommt, dann lassen Sie die Garantiekarte von ihrem Händler, bei dem Sie das Produkt erworben haben, ausfüllen und schicken diese mit dem Garantie- /Schadensfalls direkt zu:

J.G. ANSCHÜTZ GmbH & Co. KG,
Daimlerstraße 12
89079 Ulm

Die Garantiekarte finden Sie auf der letzten Seite der Bedienungsanleitung ihres Gewehres
oder Sie laden die Garantiekarte hier kostenlos im PDF-Format herunter und drucken diese aus.

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