Reparaturen sind in erster Linie über den Fachhandel abzuwickeln. Nur in Ausnahmefällen, d. h. wenn der Fachhändler nicht weiterhelfen konnte, kann für Sendungen innerhalb Deutschlands eine Reparatur bei ANSCHÜTZ erfolgen.
Gewehre, die zur Reparatur eingeschickt werden, sollten wegen Schaftbruchgefahr im Original-Karton oder zerlegt (System und Schaft) in einem Behältnis eingesandt werden.
Bei Waffen, die anmeldungspflichtig sind, ist die Waffenbesitzkarte oder eine Kopie davon mitzusenden.
Dem Reparaturartikel ist eine kurze Notiz beizufügen, um welchen Defekt es sich handelt.
Bitte beachten Sie die die jeweils gültigen Waffengesetze und Transportbestimmungen.