Wann sind ANSCHÜTZ Luftgewehre als erlaubnisfrei anzusehen?
Nach dem derzeitigen Stand des deutschen Waffengesetzes (2021 )sind nur jene Luftgewehre als erlaubnisfrei anzusehen, welche das F im Fünfeck eingeprägt haben, es sei denn, sie wurden vor dem 01.01.1970 hergestellt. Da ANSCHÜTZ Luftgewehre mit „F-Zeichen“ nicht waffenbuchpflichtig sind, ist eine Nachforschung in unseren Fertigungsunterlagen sehr zeitaufwändig. Eine kostenpflichtige Prüfung ob Ihr Luftgewehr als erlaubnisfrei […]
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