Altersfeststellung

ihres ANSCHÜTZ Gewehres

Sie können das Alter Ihres Gewehres oder Ihrer Pistole auch selbst bestimmen und somit kostenlos zu der von Ihnen gewünschten Information kommen. Lesen Sie hierzu bitte die folgenden Informationen durch:

Der Aufwand, auf Grund der Seriennummer eines Gewehrs das Herstellungsjahr desselben zu bestimmen, ist für uns enorm hoch. Deshalb können wir solche Informationen nur noch an Behörden oder gegen Gebühr weitergeben. Jeder Gewehrbesitzer kann auf Grund des staatlichen Beschusszeichens auf dem Lauf aber selbst Rückschlüsse auf das ungefähre Alter seines Gewehrs ziehen. Die unten aufgeführten Jahreszahlen sind Annäherungen und spiegeln die gängige Praxis wider, die während des jeweiligen Zeitraums hauptsächlich angewendet wurde. Ausnahmen hiervon sind jedoch möglich. So ist es beispielsweise durchaus möglich, dass auch nach 1968 nur die Jahreszahl, nicht jedoch ein Buchstabencode aufgebracht ist.

Aufführung der verschiedenen Beschusszeichen (Jahreszahlen angenähert)

  • Bis ca. 1958 wurde auf dem Lauf nur das Beschusszeichen und das Kaliber aufgestempelt.
  • Von ca. 1958 bis ca. 1968 wurden neben dem Beschusszeichen auch die letzten beiden Ziffern der Jahreszahl aufgestempelt.
  • Seit ca. 1968 wird die Jahreszahl codiert. Der Code zur Altersbestimmung ist wie folgt:
    0=A; 1=B; 2=C; 3=D, 4=E; 5=F; 6=G; 7=H; 8=I/J; 9=K
    Bei der Beschussjahrbestimmung werden nur die letzten zwei Ziffern eines Jahres angegeben, d. h. dass ein Gewehr mit den Buchstaben AF im Jahr 2005 (05) staatlich beschossen worden ist.
  • Seit 2014 wird der „Bundesadler“ als Beschusszeichen durch die Buchstaben „CIP“ ersetzt.

Wir helfen Ihnen, Das alter Ihres Gewehres zu bestimmen

Sollten Sie dennoch bei der Altersfeststellung unsere Hilfe benötigen, stellen wir das Alter Ihres ANSCHÜTZ Gewehrs oder Ihrer ANSCHÜTZ-Pistole jedoch gern für Sie fest. Die Altersrecherche hierzu ist sehr aufwändig, da wir ein sehr umfangreiches Archiv mit vielen tausend Seriennummern und Herstellerdaten führen. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass wir für diese Dienstleistung einen Unkostenbeitrag für die Bearbeitung verlangen müssen.

Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage berechnen wir EUR 150,00 (inkl. ges. MwSt.).

Bei Interesse bitten wir Sie, nachfolgendes Formular auszufüllen.

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