Ist die Verwendung von Unterschallmunition in ANSCHÜTZ Kleinkalibergewehren erlaubt?


Allgemeine Informationen zur Unterschallmunition (Subsonic):

Einige Munitionshersteller haben Kleinkalibermunition mit einer Mündungsgeschwindigkeit von ca. 216 m/s (710 fps) entwickelt und auf den Markt gebracht. Diese Unterschallmunition wurde für den leisen Einsatz in Verbindung mit einem Schalldämpfer entwickelt. Diese Munition ist wesentlich langsamer als handelsübliche Kleinkalibermunition mit einer Mündungsgeschwindigkeit von ca. 320 m/s (1050 fps).

Bei Verwendung von Unterschallmunition in ANSCHÜTZ Gewehren treten folgende Probleme auf:
1. Aufgrund der geringen Mündungsgeschwindigkeit können die Patronen im Lauf stecken bleiben!
2. Bei erneutem Abschiessen einer Patrone kann es zu schweren Laufbeschädigungen kommen!
3. Der Schütze kann dadurch zu Schaden kommen!


Daher beachten Sie bitte:

Der Einsatz von Munition deren Mündungsgeschwindigkeit unter 280 m/s (920 fps) liegt, ist in ANSCHÜTZ Gewehren strengsten verboten. Bei Gebrauch dieser Munition erlischt ihre Garantie und die Firma ANSCHÜTZ GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die durch Verwendung von derartiger Munition entstanden sind.

 

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